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Quellenangaben: Disclaimer von eRecht24, dem Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert
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Quellverweis: Datenschutzerklärung von eRecht24, dem Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert - erweitert um Absatz 2 und 4 durch den Ersteller dieses Webauftritts.
Ergänzungen zum Datenschutz gemäß der DS-GVO (Datenschutz-Grundverordnung)
Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt im Rahmen der unserem Verein zugrunde liegenden Vereinsziele und -aufgaben. Diese sind in der Vereinssatzung §16 (sh. Menüpunkt "Der Verein" / "Satzung") festgelegt. Es werden nur solche Daten erfasst, die zur Begründung des Vereinsbeitritts und zur Durchführung der Vereinstätigkeit notwendig sind. Es sind dies im Einzelnen: Name, Anschrift, Geschlecht, Kontaktdaten (Telefon, eMail), Geburtsdatum, Bankverbindung und eventuell angebotene Tätigkeiten im Bereich der Hilfeleistungen, oder der Hilfsanforderungen. Die Einwilligung zum Vereinsbeitritt und damit zur Erfassung der personenbezogenen Daten wird jeweils durch Unterschrift des Antragsformulars durch das neue Mitglieds erteilt. Im Internet wird die Einwilligung durch Setzen einer Markierung in einem Auswahlkästchen erteilt. Die Daten werden uns danach entweder schriftlich, eben durch das Ausfüllen eigens angefertigter Mitgliedsanträge, oder digital durch Ausfüllen von Internetformularen zur Verfügung gestellt. Die Datenübertragung per Mail (elektronischer Post) erfolgt verschlüsselt (SSL-Protokoll).
Personenbezogene Daten der Vereinsmitglieder werden nur in bestimmten Ausnahmen (Bank wegen Beitragseinzug; Versicherung im Schadebnsfall, Gemeindeverwaltung wegen Vereinsförderung) in Teilen an Dritte weitergegeben. Die Veröffentlichung von Daten in Presse oder Internet ist, soweit sie dem Vereinsinteresse dient, genehmigungsfrei. Das können z.B. sein: Berichte und Aufnahmen im Rahmen von Jubiläen, oder Spenden. Besteht kein besonderes Vereinsinteresse ist die Einwilligung der Betroffenen notwendig.
Einsicht in die Daten der Mitglieder, sowie die Erlaubnis zum Be- und Verarbeiten der Daten, haben ausschließlich die Vorstandsmitglieder und Geschäftsstellenmitarbeiter des Vereins.
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Einzelheiten zu Verantwortlichen, Art der erhobenen Daten, dem Zweck der Erhebung und vor allem zu den Informationspflichten des Vereins, sind in einer speziellen Datenschutzordnung festgelegt.
Eine Speicherung der Daten in einer Cloud (auf Servern eines Dritten), wie heute vielfach praktiziert, erfolgt nicht.
Wie in Art. 17 Abs.1 der DS-GVO festgelegt, besteht ein Recht auf Löschung der Daten. Die der Löschung zugrunde liegenden Ereignisse können nur sein: Austritt aus dem Verein, oder Tod des Mitglieds. Danach werden die Daten in angemessener Frist (siehe Datenschutzordnung)gelöscht. Die Daten, welche in Sicherungen noch bestehen, werden durch Überschreiben älterer durch neuere Sicherungen, oder durch mehrmaliges Überschreiben, ebenfalls in einem angemessenen Zeitraum gelöscht. Auch das ist in einem Anhang der Datenschutzordnung geregelt.
Hier können Sie direkt zur Datenschutzordnung des Vereins gelangen.
(Text zum Datenschutz erstellt durch Walter Gerlach, Otto Karotsch und Gerhard Dehner.)